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Weinsberger Forum

Das Weinsberger Forum wurde 1998 von Rechtsanwalt Werner Beroll und Thomas Baum gegründet und führt seitdem Seminare und Kurse zum Betreuungsrecht mit bundesweit anerkannten Fachleuten als Referenten durch.

Vergütung des Berufbetreuers

Die Vergütung des Berufsbetreuers ist geregelt im Gesetz über die Vergütung von Vormündern und Betreuern (VBVG).

Der Betreuer muss sich verpflichten, mindestens 11 Betreuungen zu übernehmen. Dann erhält er gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab dem ersten Betreuungsfall eine Vergütung.

Vermögende Betreute müssen die Kosten ihres Betreuers selbst tragen. Bei mittellosen Betreuten übernimmt die Staatskasse zu Kosten.

Die Stundenkontingente sind pro Betreuungsfall pauschaliert.
Die Höhe der Stundensätze richtet sich nach der beruflichen Qualifizierung des Betreuers. Es gibt drei Stufen: 27,--€, 33,50 € und 44,--€ jeweils brutto.
Die Einstufung erfolgt bei der ersten Kostenabrechnung.

Ausführliche Informationen zur Vergütung des Berufsbetreuers (mit Beispielrechnungen)

Hintergründe zur Vergütung des Berufsbetreuers